SpVg Schonnebeck 1910 e.V. Uncategorized Stellungnahme zum Einspruchsverfahren bezüglich unserer U17-Junioren

Stellungnahme zum Einspruchsverfahren bezüglich unserer U17-Junioren

Stellungnahme zum Einspruchsverfahren bezüglich unserer U17-Junioren post thumbnail image

In den vergangenen Wochen gab es am Schetters Busch, insbesondere für unsere Jugendabteilung nahezu nur ein beherrschendes Thema. Hier möchten wir einmal den aktuellen Stand in unserer offiziellen Stellungnahme mitteilen:

Seit ein paar Wochen schwebt ein Einspruch unsererseits gegen die Spielwertung aus dem Niederrheinliga-Qualifikationsspiel gegen Fortuna Düsseldorf. Die Partie endete sportlich 1:2. Jedoch setzte die Fortuna einen Spieler ein, der aus unserer Sicht nicht hätte spielen dürfen. Es handelte sich hierbei um einen U17-Bundesligaspieler, der den FVN-Statuten nach eigentlich einer Schutzfrist von 10 Tagen hätte unterliegen müssen. Nun aber hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) in zweiter Instanz geurteilt, dass unsere U17 in der Leistungsklasse und die U16 von Fortuna Düsseldorf in der Niederrheinliga antreten.  
 
Wir möchten Fortuna Düsseldorf ausdrücklich kein unfaires Verhalten vorwerfen! Wir möchten vielmehr auf das schwammige Regelwerk und seine in alle Richtungen mögliche Auslegung aufmerksam machen. Auch das Sportgericht des WDFV hat in seiner Entscheidung, die es zeitnah treffen musste, auf die nächste höhere Instanz, das DFB-Sportgericht, verwiesen, da das Regelwerk tatsächlich mehrere Optionen bietet.   
 
Denn bei Umsetzung des Urteils heißt das folgendes: Da die U17 der Fortuna in der U17-Bundesliga West antritt, gilt hier die DFB Jugendspielordnung und für den eingesetzten Bundesliga-Spieler eine zweitägige Schutzfrist. Für die Niederrheinliga und die Leistungsklassen ist der Fußballverband Niederrhein zuständig, hier gilt stets die zehntägige Schutzfrist für Spieler höherer Mannschaften, die an Spielen einer tieferen Mannschaft teilnehmen wollen. Aufgrund der Bundesligazugehörigkeit der Düsseldorfer und der Anwendung der DFB Jugendspielordnung ergeben sich dazu Fragen, die wir aktuell noch als unbeantwortet sehen und die uns ratlos zurücklassen. 
 
Die Fragen die sich hieraus ergeben:   
Wie kann es sein, dass in einem regionalen Wettbewerb mit eigener Spielordnung, aufgrund der Zugehörigkeit einer nicht an diesem Wettbewerb teilnehmenden Mannschaft (wir reden nicht vom Verein, sondern von der Bundesliga B-Jugend Mannschaft), zwei unterschiedliche Regelwerke gelten? Für die einen gilt die Schutzsperre von 2 Tagen laut DFB Jugendspielordnung und für das andere Team die immer so im Verband angewendete 10 Tage Schutzsperre laut FVN-Spielordnung. Warum werden Bundesliga-Spieler Einsätze schon nach nur zwei Tagen freigegeben?  Durch Sperrfristen geschützt werden soll doch die unterklassige Mannschaft. 
Und der eingesetzte Spieler hat nun einmal faktisch in dem betreffenden Spiel überragend gespielt. 
 
Sollten innerhalb eines Wettbewerbs nicht für alle teilnehmenden Mannschaften die gleichen Regeln gelten? Im Sinne der Gleichstellung und Gleichberechtigung, sowie einem fairen Wettbewerb sollte das doch so sein.  
 
Die Spielvereinigung Schonnebeck ist in dieser Angelegenheit daher zwangsläufig den nächsten Schritt gegangen und hat das DFB-Sportgericht angerufen, um nun final zu klären, ob die mit dem Urteilsspruch mögliche und faktisch dann tatsächlich eintretende Wettbewerbsverzerrung rechtens sein kann. Wir sind gespannt und hoffen, dass das DFB-Sportgericht den vom Berufungsgericht des WDFV gesehenen Auslegungswirrwarr, zu dem das Berufungsgericht konsequenterweise ausdrücklich die Auslegungsfragen zur Überprüfung durch das DFB-Sportgericht zugelassen hat, im Sinne unseres fairen Sports und für die Jugendlichen entscheidet. 
 
Ungeachtet dessen, wird unsere U17 jetzt zunächst unter Vorbehalt in der Leistungsklasse antreten und sich diesem Wettkampf natürlich stellen.