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Information in eigener Sache: Ausstellung von Spendenquittungen

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Liebe Freunde und Förderer des Förderkreises der Spielvereinigung Schonnebeck,

nachdem uns vermehrt Anfragen erreicht haben zum Thema Spendenquittungen für 2022 möchten wir auf folgenden Sachverhalt der Finanzverwaltung NRW hinweisen:

Spenden
So machen Sie Ihre Aufwendungen bei der Einkommensteuer geltend.

Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine förmliche Zuwendungsbestätigung (amtlicher Vordruck), die auch Spendenbescheinigung genannt wird. Diese erhalten Sie von der von Ihnen unterstützten Organisation.
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt.
Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.

Über den Link https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden findet Ihr weitere Einzelheiten.

Die Quittungen an die Spender mit Beiträgen über € 300 sind heute versandt worden.

Herzliche Grüße

Mike Ebersbach & Christoph Miarka